VDH 

Spezialrassehunde Ausstellung 

für 

Tschechoslowakische 

Wolfhunde 

Ich lade euch herzlich ein zur Spezial Rassehundeausstellung vom VDH am 03.05.2025 auf dem Natur- Campingplatz Heimatshausen.
Als Richterin konnte ich Daiva Rimaityte gewinnen, sie ist internationale Richterin der FCI, Spezialzuchtrichterin für Tschechoslowakischen Wolfhunden und langjährige Züchterin von Tschechoslowakischen Wolfhunden.

Die Zuchtschauleitung ist:

Timo Dragon
Am Kirchendamm 1

27442 Gnarrenburg

Veranstaltungsort:

Natur Camping Heimertshausen
Ehringshäuser Str. 60

36320 Kirtorf

Wenn ihr direkt auf dem Campingplatz übernachten wollt, gebt an dass ihr zur Ausstellung kommt, dann gibt's einen kleinen Rabatt bei der Buchung.

Meldeformulare an:

Das Formular könnt ihr hier  runterladen und dann an  [email protected] senden.

Meldeschluss:

I. 29.03.2025
II. 12.04.2025

Klasseneinteilung:

Baby Klasse - 4- 6 Monate 

Jüngstenklasse - 6- 9 Monate 

Jugendklasse - 9- 18 Monate 

Zwischenklasse - 15- 24 Monate 

Offene Klasse - ab 15 Monate 

Gebrauchshundeklasse - ab 15 Monate 

Championklasse - ab 15 Monate 

Veteranenklasse - ab 8 Jahre

Meldegebühren:

Bis 29.03./ 12.04.2025

Baby & Jüngstenklasse 20€ / 30€
Jugend-, Zwischen-, Offene-, Gebrauchshunde-, Championklasse 45€/ 55€
Veteranenklasse 40€/ 50€

Rabatt ab dem zweiten und jedem weiteren Hund 5€, als erster Hund kann nicht Baby- Jüngsten- oder Vetranenklasse gelten


Reihenfolge des Richtens:

Veteranenklasse- Babyklasse- Jüngstenklasse- Jugendklasse- Zwischenklasse- Championklasse- Gebrauchshundeklasse- Offene Klasse

im Anschluss werden das BoB, BoS, BoJ und BoV vergeben.

Danach werden Paarklassen und Zuchtgruppen gerichtet.


Ausgabe der Unterlagen geplant ab 08.30 Uhr
Beginn des Richtens geplant ab 10.00 Uhr

Mehr Infos zur Einteilung der Klassen und den notwendigen Voraussetzung findet ihr hier.

Die  Ausstellungsordnung des VDH ist Bestandteil der Ausschreibung und wird mit Abgabe der Meldung anerkannt. Auszüge findet ihr hier

Meldegeld Zahlung

Fällig bei Anmeldung per Überweisung oder Paypal Zahlung.
Bei Zahlung nach dem offiziellen Meldeschluss oder vor Ort wird ein Aufschlag von 10€ berechnet.
Eine Stornierung der Meldung ist bis zum I. Meldeschluss möglich, es erfolgt eine Erstattung der Meldegebühren abzüglich 10€ Bearbeitungsgebühr.

Die Zahlungen sind per Überweisung zu zahlen:

Sparkasse Rotenburg Osterholz
Kontoinhaber: F.Dragon
IBAN: DE58241512350018825810
Bic: BRLADE21ROB

oder per Paypal an

[email protected]

Meldung

Zur Meldung eines Hundes ist nur der Eigentümer berechtigt. Er kann sich vertreten lassen. Die Meldung darf nur unter dem im Zuchtbuch bzw. Register eingetragenen Namen des Hundes erfolgen. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr. Mit der Meldung erkennt der Eigentümer die Ausstellungs-Ordnung nebst Durchführungsbestimmungen als für sich verbindlich an. Der Eigentümer kann den Hund selbst oder durch einen Beauftragten ausstellen lassen. Handlungen und/oder Unterlassungen des Beauftragten (Aussteller/Vorführer) wirken für und gegen den Eigentümer und/oder gegebenenfalls den selbigen. Doppelmeldungen sind unzulässig.


Unterbringung von Hunden:
 

Nach deutschem Tierschutzrecht müssen Personen, die Tiere halten oder betreuen, sicherstellen, dass die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung des Tieres nicht so eingeschränkt wird, dass es zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden kommt. Bezogen auf Veranstaltungen bedeutet dies, dass Hundeboxen für die zeitweise Unterbringung eine angemessene Größe haben müssen und dass die Zeit der Unterbringung in diesen Boxen angemessen für den jeweiligen Hund sein muss.

Von einer angemessenen Größe kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Hund in der Box vollständig aufstehen und sich in Seitenlage ausgestreckt hinlegen kann. Bezogen auf die Zeit der Unterbringung müssen das Temperament des jeweiligen Hundes, sein erfolgtes Boxentraining und die allgemeine Situation der Unterbringung berücksichtigt werden. Der Hund sollte nicht alleine/ohne Anwesenheit einer Betreuungsperson in einer Box untergebracht werden und muss in angemessenen Intervallen die Gelegenheit zu freier Bewegung außerhalb der Box erhalten. Wenn Sie ihren Hund z. B. im Rahmen eines Toilettengangs kurzfristig in einem geeigneten Hundekennel lassen, sprechen Sie bitte mit einer anwesenden Person, damit diese die Betreuung Ihres Hundes für die Zeit Ihrer Abwesenheit übernehmen kann. Eine ausreichende Belüftung der Box muss zu allen Zeiten (sowohl während des Transports als auch während des Aufenthalts auf dem Gelände) sichergestellt sein.

Abgegrenzte Ausläufe sind so zu gestalten, dass der Hund diese nicht selbständig verlassen kann. Bei einer Unterbringung in einem Wohnmobil ist sicherzustellen, dass ein für den Hund angemessenes Raumklima herrscht. Es muss zu allen Zeiten vermieden werden, dass es durch die Unterbringung zu Leid für den untergebrachten Hund kommt.

Hausrecht

Der Veranstalter ist Inhaber des Hausrechts. Er ist berechtigt, für die laufende und weitere von ihm durchgeführte Rassehunde-Ausstellungen gegen Personen, die den geordneten Ablauf stören oder gegen Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, Hausverbote zu verhängen. Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten ist Folge zu leisten.