Baby Klasse - 4- 6 Monate
Jüngstenklasse - 6- 9 Monate
Jugendklasse - 9- 18 Monate
Der „Beste Jugendhund“ wird aus dem mit „Vorzüglich 1“ platzierten Rüden und der mit „Vorzüglich 1“ platzierten Hündin der Jugendklasse ermittelt. Beide mit V1 bewerteten Jugendhunde nehmen am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil.
Zwischenklasse - 15- 24 Monate
Offene Klasse - ab 15 Monate
Gebrauchshundeklasse - ab 15 Monate
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses das erforderliche Leistungs-/Ausbildungs-Kennzeichen durch das einheitliche FCI Gebrauchshund Zertifikat bestätigt wurde.
Championklasse - ab 15 Monate
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses ein erforderlicher Titel – Internationaler Schönheitschampion der FCI, Nationaler Champion der von der FCI anerkannten Landesverbände, Deutscher Champion (Klub + VDH), VDH-Jahressieger – bestätigt wurde. Die Titel „Bundessieger“, „VDH-Europasieger“, „German Winner“ und „Annual Trophy Winner“ berechtigen nur in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen Championtitel auf einer anderen Rassehunde-Ausstellung zum Start in der Championklasse.
Veteranenklasse - ab 8 Jahre
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage der Bewertung das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewertung dieser Klasse erfolgt durch den VDH- /FCI-Zuchtrichter nach dem Standard.
Daneben soll besonders auf die Kondition dieser Hunde geachtet werden. Der „Beste Veteran der Rasse“ wird aus dem mit V1 bewerteten Rüden und der mit V1 bewerteten Hündin der Veteranenklasse ermittelt. Beide mit V1 bewerteten Veteranen nehmen am Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teil.
Im Anschluss an die Einzelbewertungen erfolgt die Ermittlung des besten
Jugendhundes, des besten Veteranen, des Best of Breed und des Best of
opposite Sex.
Formwertnoten/ Titelvergabe/ Wettbewerbe
Bei allen Rassehunde-Ausstellungen können folgende Formwertnoten vergeben
werden:
Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Disqualifiziert (Disq)
In der Jüngstenklasse (und Puppy class / Baby Klasse auf Spezial-
RassehundeAusstellungen):
vielversprechend (vv)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)
VORZÜGLICH darf nur einem Hund zuerkannt werden, der dem Idealstandard
der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein
harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, von großer Klasse ist und
eine hervorragende Haltung hat.
Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine
Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er muss die typischen Merkmale
seines Geschlechtes besitzen.
SEHR GUT wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner
Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist.
Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine
morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden.
GUT ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse
besitzt. Die guten Eigenschaften sollten die Fehler überwiegen, so dass der
Hund als guter Vertreter seiner Rasse angesehen werden kann.
GENÜGEND erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne
dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen oder dessen körperliche
Verfassung zu wünschen übrig lässt.
DISQUALFIZIERT erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard
vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes
Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, eine
Kieferanomalie aufweist, eine nicht standardgemäße Farbe oder Haarstruktur
besitzt oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt.
Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen
Rassenmerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes
beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein Hund bewertet werden,
der nach dem für ihn geltenden Standard einen disqualifizierenden Fehler hat.
Der Grund für die Beurteilung "DISQUALIFIZIERT" ist im
Richterbericht anzugeben.
Hunde, denen keine der obigen Formwertnoten zuerkannt werden kann, müssen
aus dem Ring genommen werden mit dem Vermerk:
OHNE BEWERTUNG
Dies gilt für Hunde, die nicht laufen, die lahmen, ständig am Aussteller
hochspringen oder ständig aus dem Ring streben, so dass Gangwerk und
Bewegungsablauf nicht beurteilt werden können oder wenn der Hund dem
Richter ständig ausweicht, so dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude,
Rute oder Hoden nicht möglich ist oder wenn sich am vorgeführten Hund
Spuren von Eingriffen oder Behandlungen feststellen lassen, die einen
Täuschungsversuch wahrscheinlich machen.
Dasselbe gilt, wenn der Richter den begründeten Verdacht hat, dass ein
operativer Eingriff am Hund vorgenommen wurde, der über die ursprüngliche
Beschaffenheit hinwegtäuscht (z.B. Lid-, Ohr-, Rutenkorrektur).
Der Grund für die Beurteilung "OHNE BEWERTUNG" ist im Richterbericht
anzugeben.
ZURÜCKGEZOGEN
Als „zurückgezogen“ gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges
aus dem Ring genommen wird.
NICHT ERSCHIENEN
Als „nicht erschienen“ gilt ein Hund, der nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt
wird.
In der Jüngstenklasse können die Bewertungen „vielversprechend“,
„versprechend“ und „wenig versprechend“ vergeben werden.
Die vier besten Hunde einer Klasse sind zu platzieren, sofern diese mindestens
die Formwertnote „Sehr Gut“ bzw. in der Jüngstenklasse „versprechend“
erhalten haben.
Vergeben werden 1., 2., 3. und 4. Platz.
Weitere Platzierungen sind unzulässig.
Erscheint in einer Klasse nur ein Hund und wird ihm die Formwertnote
„Vorzüglich“ oder „Sehr gut“ oder „vielversprechend“ oder „versprechend“
zuerkannt, so erhält er die Bewertung „Vorzüglich 1“, „Sehr Gut 1“,
„vielversprechend 1“ bzw. „versprechend 1“.
Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)
Teilnahmeberechtigt sind die Hunde, die eine Anwartschaft auf den Titel
Deutscher Champion (VDH) erhalten haben, die V1-Jugendhunde und die V1-
Veteranen der Rasse. Neben dem BOB muss der Richter auch den besten Hund des anderen Geschlechts (BOS) auswählen. Der Richter platziert die Hunde nach ihrer Qualität ohne die Klasse zu berücksichtigen, aus der der Hund kommt.
Zuchtgruppen-Wettbewerb
Für alle Rassehunde-Ausstellungen kann ein Zuchtgruppen-Wettbewerb
ausgeschrieben werden. Bestehend aus mindestens drei und höchstens fünf
Hunden derselben Rasse und Varietät, ungeachtet des Geschlechts, die von
derselben Person (gleicher Zuchtname) gezüchtet worden sind, auch wenn sie
sich nicht in deren Eigentum befinden.
Paarklassen-Wettbewerb
Für alle Rassehunde-Ausstellungen kann ein Paarklassen-Wettbewerb
ausgeschrieben werden. Ein Rüde und eine Hündin derselben Rasse und Varietät, die demselben Eigentümer gehören.
Deutscher Champion (VDH)
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher
Champion (VDH)“ – Dt. Ch. (VDH) – in Wettbewerb.
Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-
Ausstellungen (Internationale, Nationale und SpezialRassehunde-
Ausstellungen) erfolgen.
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse auf
termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den mit V1 bewerteten Rüden
und an die mit V1 bewertete Hündin – Mindestalter 15 Monate.
Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin einer Klasse
kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Reserve- Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden,
wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel
„Deutscher Champion (VDH)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen
können zu einer Anwartschaft „Internationale/Nationale Ausstellung“ aufgewertet
werden.
Weiterhin können drei Reserve-Anwartschaften auf Spezial-Rassehunde-
Ausstellungen zu einer Anwartschaft „Spezial-Rassehunde-Ausstellung“
aufgewertet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen,
wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“
vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf
Internationalen oder Nationalen RassehundeAusstellungen errungen worden
sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei
verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein).
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen
werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der
Championklasse auf allen Rassehunde Ausstellungen im In- und Ausland.
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel
während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den
Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des
Titels müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
• Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
• Gebühr lt. gültiger VDH-Gebührenordnung
• Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde
eingetragen)
Die Unterlagen sind einzureichen über: www.onlinedogshows.eu
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt, die bei Meldung des Hundes in der
Championklasse vorgelegt werden muss.
Deutscher Jugend-Champion (VDH)
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-
Champion (VDH)“ – Dt. Jug.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb.
Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-
Ausstellungen (Internationale, Nationale und SpezialRassehunde-
Ausstellungen) erfolgen.
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an
den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin –
Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den mit V2 bewerteten Rüden / die mit V2 bewertete Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben
werden.
Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden,
wenn am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel
„Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen
können zu einer Anwartschaft „Internationale/Nationale Ausstellung“ aufgewertet
werden.
Weiterhin können drei Reserve-Anwartschaften auf Spezial-Rassehunde-
Ausstellungen zu einer Anwartschaft „Spezial-Rassehunde-Ausstellung“
aufgewertet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen,
wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf
Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel
„Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei
mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche
Einschränkungen.
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel
während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den
Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen eingereicht
werden:
• Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
• Gebühr lt. gültiger VDH-Gebührenordnung
• Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde
eingetragen)
Die Unterlagen sind einzureichen über: www.onlinedogshows.eu
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.
Deutscher Veteranen-Champion (VDH)
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher
Veteranen-Champion (VDH)“ – Dt. Vet.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb.
Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-
Ausstellungen (Internationale, Nationale und SpezialRassehunde-
Ausstellungen) erfolgen.
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen
an den mit V1 bewerteten Rüden und an die mit V1 bewertete Hündin –
Mindestalter 8 Jahre.
Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den mit V2 bewerteten
Rüden / die mit V2 bewertete Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-
Anwartschaft vergeben werden. Die ReserveAnwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn
am Tage der Ausstellung dem Anwartschaftshund bereits der Titel „Deutscher
Veteranen-Champion (VDH)“ zuerkannt wurde.
Drei Reserve-Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen
können zu einer Anwartschaft „Internationale/Nationale Ausstellung“ aufgewertet
werden.
Weiterhin können drei Reserve-Anwartschaften auf Spezial-Rassehunde-
Ausstellungen zu einer Anwartschaft „Spezial-Rassehunde-Ausstellung“
aufgewertet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde
verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens
zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel
„Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von
mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche
Einschränkungen.
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel
während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den
Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen folgende Unterlagen eingereicht
werden:
• Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
• Gebühr lt. gültiger VDH-Gebührenordnung
• Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde
eingetragen)
Die Unterlagen sind einzureichen über: www.onlinedogshows.eu
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.